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Consumer to Consumer - dt. Verbraucher zu Verbraucher

Consumer to Consumer (dt.  „Verbrauch zu Verbraucher“) bezeichnet Kommunikations- und Geschäftsbeziehungen zwischen Personen, die nicht gewerblich tätig sind. Diese erfolgt heutzutage in den meistens Fällen virtuell, d.h. über Internetplattformen.

Dabei werden drei verschiedene Arten von Internetseiten unterschieden:

  • Online-Foren und Blogs dienen Privatpersonen zum Erfahrungs-, Gedanken und Meinungsaustausch zu den unterschiedlichsten Themen.
  • Online-Tauschbörsen sind Plattformen, die Gelegenheit zum Tauschhandel geben. Dies kann sowohl kostenfrei als auch gegen eine geringe Gebühr erfolgen. Zu den bekanntesten Tauschbörsen für Musik gehört kazaa.com.
  • Virtuelle Marktplätze und Auktionen dienen der virtuellen Durchführung von Geschäftstransaktionen von Gegenständen aus dem privaten Gebrauch, die nicht mehr benötigt werden. Bespiele hierfür sind ebay.de und kalaydo.de

Der Vorteil von C-to-C- Plattformen liegt vor allem in der Vergleichbarkeit von Angeboten. Somit kann der Verbraucher ohne großen Aufwand Informationen über Produkte bekommen und deren Nutzen und Wert für sich selbst besser einschätzen.

Nachteilig ist dagegen, dass private Verkäufer nicht an die Gewährleistungspflicht gebunden sind und die Käufer somit von der wahrheitsgemäßen Beschreibung und ordnungsgemäßen Versand des Anbieters abhängig sind.

Da der Verkauf über die Internet-Marktplätze für Privatpersonen immer interessanter wird, kommt es auch immer häufiger zu rechtlichen Fragen und Problemen. Grundsätzlich gelten auch im Internet die Bestimmungen des BGB. Folgende Dinge sollten unbedingt beachtet werden:


Was muss ich als Privatperson beachten?

Man handelt als Privatperson, solange man nur gelegentlich unterschiedliche Gegenstände aus dem Privatbesitz verkauft, die man selbst nicht mehr benötigt. Ebenfalls werden auch nur Artikeln für den privaten Gebrauch gekauft.

Wenn man im Internet Gegenstände verkauft, muss dem Käufer kein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt werden (§§ 312b ff. BGB), diese können aber nach freien Bedingungen (Fristen, Kosten, etc.) gewährt werden.
Jedoch sind Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben - egal ob man privater oder gewerblicher Verkäufer ist. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche nach dem BGB zu.

Im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer haben private Verkäufer jedoch die Möglichkeit, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers zu beschränken oder auszuschließen. Dabei sollte folgendes beachtet werden:

  • Deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung:  "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft."
  • Kein wirksamer Ausschluss bei bewusster Täuschung oder Übernahme einer Garantie
    Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn ein Mangel an der Ware verschwiegen wurde oder bewusst falsche Angaben über den Artikel gemacht worden sind.

Auf einen Gewährleistungsausschluss kann man sich ebenfalls nicht berufen, wenn für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen wurde. Die Übernahme einer Garantie kann schon darin gesehen werden, wenn in der Artikelbeschreibung eine bestimmte Eigenschaft der Ware zugesichert wird.

Abgrenzung zum gewerblichen Handel

Als gewerblicher Händler gilt man, wenn

  • man Artikel kauft um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkauft, die durch den Verkäufer für den Wiederverkauf hergestellt wurden
  • regelmäßig große Artikelmengen verkauft werden
  • über einen längeren Zeitraum hinweg gleichartigen Ware verkauft werden
  • man häufig neue Ware verkauft, die nicht zum eigenen Gebrauch gekauft wurde
  • für ein Unternehmen ein- oder verkauft wird

Die Bedeutung für das Marketing 

Aufgrund der steigenden Nutzung von C2C- Plattformen steigt auch das Interesse von Unternehmen an diesen Plattformen. Die Bedeutung für das Marketing liegt in der Nachkaufphase, also dem Austausch von Kauf-und Produktinformationen zwischen Verbrauchern:
Macht ein Kunde mit einem bestimmten Produkt oder einer Dienstleistung gute Erfahrungen, wird er auch eine dementsprechende Bewertung abgeben. Bei negativen Erfahrungen bedeutet das also im Umkehrschluss, dass nicht nur ein Kunde verloren geht, sondern dass es für ein Unternehmen auch erheblich schwerer wird neue Kunden, die über den schlechten Erfahrungen informiert sind zu gewinnen.


Das bedeutet für ein Unternehmen das es einen besonderen Augenmerk auf das CRM (Customer Relationship Management)legen muss, da die Neugewinnung eines Kunden etwa fünfmal teurer ist als das Halten eines Kunden. Dementsprechend muss auch das Marketing angepasst werden, indem gezielt auf Zusatznutzen und Service-Angebote eingegangen wird. Außerdem sollte das Beschwerdemanagement optimiert und das auch im Internet dargestellt werden. Über Unternehmensblogs gibt es zudem die Möglichkeit direkt auf dargestellte Probleme und Erfahrungen der Kunden einzugehen und Lösungsalternativen aufzuzeigen. Eine weitere Möglichkeit bieten Kundenforen auf der Unternehmensseite. Somit ist das Unternehmen in der Lage die Kritik direkt zu erfahren, aber auch die Foren so zu moderieren, dass das Ansehen des Unternehmens nicht zu stark beeinträchtigt wird.

Quellen: