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Im ersten Teil wird der Begriff "Clearing" definiert. Anschließend wird dieser im Fachjargon Börsenhandel und im Fachjargon E-Commerce näher erläutert.

Definition des Begriffs: Clearing

Clearing ist das Verrechnen gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Teilnehmern eines abgegrenzten Teilnehmerkreises, sodass für jeden Teilnehmer nur ein Spitzenbetrag verbleibt (Saldo), den er zu begleichen hat.
Je nach Anzahl der Beteiligten wird von bilateralem bzw. multilateralem Clearing gesprochen. Clearing erfolgt im nationalen Zahlungsverkehr zwischen Kreditinstituten. Im internationalen Zahlungsverkehr dient es der Aufrechnung der im Wirtschaftsverkehr zwischen zwei oder mehreren Länderen entstandenen gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten. Hierzu werden bei den Zentralbanken Verrechnungskonten geführt, die Salden werden entweder kreditiert oder in vereinbarter Währung ausbezahlt.

Clearing im Börsenhandel:

Das Clearing ermittelt die bilaterale Netto-Schuld von Käufer und Verkäufer aus einer Börsentransaktion. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel eine zentrale Insitution, das so genannte Clearing-Haus. Es tritt als Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte als Gegenpartei (Kontrahent) ein und garantiert sowohl die vertragsgemäße Erfüllung des Geschäftsabschlusses als auch die Erfüllung der Netto-Schuld (Verrechnen gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten).
Nach Abschluss eines Handelstages teilt es seinen Mitgliedern ihre Transaktionen sowie die daraus verbleibenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit. Außerdem gibt es die zu zahlenden Sicherheitsleistungen an.
Das Clearing Haus der Deutsche Börse AG ist die Eurex Clearing AG.

Clearing im E-Commerce:

Das Clearing im E-Commerce ist letztlich die Tätigkeit eines Intermediärs (Vermittler zwischen zwei Akteuren), der den Geschäftsabschluss mit der Übergabe des Gutes gegen Zahlung des Kaupreises organisiert (sichert).
Die Funktion des Clearing tritt beispielsweise bei der Internetplattform ebay auf.
Man kann sich als Käufer oder auch als Verkäufer bei dem Geschäftsabschluss über den Intermediär Paypal (Tochtergesellschaft von ebay) absichern.

Paypal

Paypal ist ein Online Zahlsystem, welches sowohl die Lieferung als auch die Zahlung absichert. Der Käufer und der Verkäufer haben ein Konto bei Paypal. Nach Geschäftsabschluss (z.B. Kauf eines Buches über ebay) überweist der Käufer das Geld auf sein Paypal-Konto. Dem Verkäufer wird übermittelt, dass der Käufer den Betrag auf das Paypal-Konto vom Verkäufer überwiesen hat. Daraufhin veranlasst der Verkäufer den Versand der Ware. Jetzt kommt die Funktionsweise von Paypal zum Tragen.
Falls der Verkäufer die Ware nicht abschickt, ist das Geld über das Paypal-System gesichert und kann an den Käufer zurücküberwiesen werden. Der Verkäufer hat noch keinen Zugriff zum Geld, dafür genießt er aber den Schutz, dass die Überweisung vom Käufer nicht rückgängig gemacht werden kann (Die Überweisung kann nur von den Mitarbeitern der Plattform Paypal rückgängig gemacht werden), da sich das Geld im Paypal-System befindet. Somit sichert Paypal die Zahlung für den Verkäufer und die Lieferung für den Käufer ab. Dies ist ein exemplarisches Beispiel für die Funktion des Clearing im E-Commerce.

ClickandBuy und Giropay sind alternative Anbieter im Internet, die die Funktion des Clearing nutzen und sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer zur Verfügung stellen.

 

Vor- und Nachteile des Clearing im E-Commerce (hier: Paypal)

Vorteile:
1) Nur Paypal kennt die sensiblen Kontodaten
2) Verkäufer erhält das Geld wesentlich früher (anfangs allerdings kein Zugriff)

Nachteile:
1) Bei jeder Transaktion fällt eine Gebühr an, die der Verkäufer zu tragen hat.
2) Prinzip der Vorkasse bleibt für den Käufer erhalten

 

Quellen:

1) Deutsche Börse AG: Zertifizierter Börsenhändler Kassamarkt - Handbuch,
Version 1.0, Frankfurt am Main März 2008
2) http://lexikon.meyers.de/wissen/Clearing, zugegriffen am 02.11.2008
3) http://www.paypal.de/de, zugegriffen am 02.11.2008
4) Rittershofer, W.: Wirtschaftslexikon, 2. Auflage, Frankfurt 2000
5) Financial Times Deutschland: Insider Dossier, erschienen am 18. November
2008