Markenrecht (de.) - Trademark Law (engl.)


Definition einer Marke

Laut Markengesetz können als Marke „alle Zeichen, insbesondere Wörter (…), Abbildungen und Zahlen“ bezeichnet werden, „die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“ (§3 Abs.1 MarkenG).
Das Ziel einer Marke ist die Individualisierung der durch sie gekennzeichneten Produkte, um sie somit als unterscheidbar und unverwechselbar zu gestalten.
Eine Marke garantiert dem Konsumenten die Herkunft, den Ursprung sowie die Qualität eines Produktes, sodass die Marke zugleich eine Vertrauens-, Garantie- und Gütefunktion übernimmt.
Marken gehören zum geistigen Eigentum eines Unternehmens und stellen einen Vermögenswert dar.


Aufgaben des Markenrechts

Das Markengesetz regelt den Schutz der Marken, der geschäftlichen Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen, Werktitel) sowie der geographischen Herkunftsangaben.

Markenschutz entsteht

  • durch die Eintragung der Marke in das Register des Deutschen Marken-und Patentamtes (=Registermarke)
  • durch Verkehrsgeltung (diese liegt vor, wenn ein signifikanter Teil der Abnehmer die Produkte einer Marke oder einem Unternehmen zuordnet) (§4 Nr. 2 MarkenG)
  • durch notorische Bekanntheit: Jede Weltmarke (z.B. Coca-Cola oder Mercedes) ist automatisch geschützt (§4 Nr. 3 MarkenG).

Zeichen sind nicht schutzfähig, wenn sie „ausschließlich aus einer Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist (z.B. farbige Streifen von Bettwäsche mit Muster), oder die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist (z.B. die Form einer Steckdose) oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“ (§ 3 Abs. 2 MarkenG).
Besteht ein konkretes Freihaltebedürfnis (= ein Wettbewerber hat ebenfalls das Recht, die Marke zu verwenden), kann die Marke gleichfalls nicht geschützt werden.
Unter www.dpma.de (Deutsches Patent- und Markenamt) kann geprüft werden, ob ein Begriff bereits als Marke vergeben ist.


Bezug zum E-Commerce

Domain-Grabbing

Im E-Commerce ist das Markenrecht insbesondere beim sog. Domain-Grabbing von großer Bedeutung: Domain-Grabber registrieren eine große Anzahl an Namensbestandteilen oder Marken von bekannten Unternehmen als Second Level Domain (in diesem Fall „www.vorlesungen.info“), sodass diese die Domain nicht mehr nutzen können.
Sind die verwendeten Second Level Domains bereits markenrechtlich oder durch den geschäftlichen Verkehr geschützt, hat das betroffene Unternehmen Unterlassungs-, Beseitigungs- sowie Schadensansprüche aus dem Markengesetz (§14 Abs. 1, 5, 6; §15 Abs. 1,4,5 MarkenG).
Rechtliche Konsequenzen können allerdings meist nur erfolgen, wenn der Domain-Grabber in Deutschland seine Geschäfte betreibt.


Hyperlinks und Deep-Links

Wie oben schon beschrieben, kann der geschützte Markenname oder die geschäftliche Bezeichnung nur mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens verwendet werden. Somit gilt dies theoretisch auch für Hyperlinks, die auf eine Seite verweisen.
Allerdings ist hierbei zu bemerken, dass meist mit dem stillschweigenden Einverständnis des Inhabers der Marke oder der Geschäftsbezeichnung zu rechnen ist, da viele Verlinkungen auf die eigene Seite den PageRank bei Google (s.
Suchmaschinenoptimierung) erhöhen und somit der Bekanntheitsgrad der Website steigt.
Des Weiteren sollte jeder, der über eine Internetpräsenz verfügt, wissen, dass Hyperlinks Bestandteil des Internets sind und somit ein Ausschluss von Verlinkungen nahezu unmöglich ist.


Inline Links und Frame Links

Durch Inline Links und Frame Links ist es möglich, Inhalte fremder Websites in die eigene Site einzubauen, ohne dass der Benutzer die Herkunft der Seite erkennen kann.
Markenrechtlich ergibt sich ein Problem, wenn die geframte oder inline-verlinkte Seite geschützte Begriffe oder Geschäftsbezeichnungen enthält. Der Anbieter der verlinkenden Seite erklärt nicht ausdrücklich, dass die geframte/inline-verlinkte Seite nicht zu seiner Website gehört und er hat gewöhnlicherweise nicht die Zustimmung des Rechtsinhabers, dass er die Seite verwenden darf.
Der Betroffene kann einen Anspruch auf Unterlassung und evtl. auf Schadensersatz geltend machen.


Google AdWords

Schaltet ein Unternehmen eine Anzeige bei Google (Google AdWords), so müssen Keywords angegeben werden, damit die Anzeige bei den entsprechenden Suchwörtern, die der Nutzer eingibt, richtig erscheint.
Die Rechtssprechung ist sich zurzeit noch uneinig, ob die Verwendung markenrechtlich geschützter Keywords zulässig ist. Dies hätte zur Folge, dass bei der Eingabe eines Suchworts durch einen Nutzer die Werbung des anzeigenschaltenden Unternehmens gezeigt wird, obwohl das Suchwort auf einen Wettbewerber passt.
Google ermöglicht es jedoch, sich gegen markenrechtliche Klagen zu schützen: Durch die Funktion „ausschließende Keywords“ kann das anzeigenschaltende Unternehmen exkludieren, bei welchen Suchwörtern die Anzeige nicht angegeben werden soll.


1
Ein Deep-Link verweist direkt auf die Unterseite einer Website.

 

 

Quellen:

Berlit, W. (1995): Das neue Markenrecht, München

Campos Nave, J. (2004): Markenrecht in der Unternehmenspraxis, Wiesbaden

Deutsches Patent- und Markenamt (2008): Marke, http://www.dpma.de/marke/index.html, zugegriffen am 07.11.2008

Dichtl, E., Eggers, W. (1992): Marke und Markenartikel als Instrumente des Wettbewerbs, München

Engelhardt, Jens (2008): Die Verantwortlichkeit für Links und Framing Teil II: Die urheber-, wettbewerbs- und markenrechtliche Verantwortlichkeit, http://www.ius-it.de/beitraege/2001-02-a002.html, zugegriffen am 08.11.2008

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)

Gräfe & Partner (1998): Markenschutz im Internet - Effektives Vorgehen gegen Domain-Grabbing, www.ecin.de/recht/grabbing, zugegriffen am 08.11.2008

Internet-Recht Rostock (2008): Google-Werbeprogramme, http://www.internetrecht-rostock.de/google-adwords-markenrecht.htm, , zugegriffen am 08.11.2008

Ott, Stephan (2008): Markenrechtlich geschützte Begriffe in Metatags unzulässig!, http://www.linksandlaw.de/urteil86-markenrecht-suchmaschine.htm, zugegriffen am 08.11.2008

Rechtsanwalt.com: Markenrecht im Internet, http://www.rechtsanwalt.com/347-15107-rechtstipp-markenrecht_im_internet/, zugegriffen am 08.11.2008

www.vorlesungen.info

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