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Prüfsiegel


Allgemeingültig versteht man unter dem Begriff „Prüf- oder Gütesiegel“ die Überwachung und Gewährleistung bestimmter Eigenschaften durch unabhängige Kontrollinstitutionen.


Sie sind Indikator für die Vertrauenswürdigkeit ausgewählter Händler oder Produkte (wie zum Beispiel: Label des Fresenius-Instituts, TÜV-Plakette am KFZ) und sollen somit den Kunden zum Kauf animieren.


Die sprachliche Unterscheidung ist nicht klar festgelegt. Eine Abgrenzungsmöglichkeit ergibt sich daraus, dass Gütesiegel eine besondere Gebrauchsqualität nachweisen sollen, während Prüfsiegel sich eher mit sicherheitsrelevanten und technischen Eigenschaften beschäftigen.


Welche Bedeutung haben Prüfsiegel im Bereich E-Commerce?


Bezüglich des Bereiches E-Commerce, haben Prüfsiegel die Funktion, die Verbraucher zu schützen und zu Informieren, sodass einem sorglosen Einkauf im Internet nichts im Wege steht.


Je mehr  Online-Shops ihre Waren im Netz anbieten, umso untransparenter ist es für den Verbraucher, tatsächlich vertrauenswürdige, sichere Anbieter von den Unseriösen zu unterscheiden.  Zwar wird das Einkaufen im Internet immer beliebter, aber denn noch sprechen viele, vor allem unbedarfte User, von einem mangelnden Vertrauen in die Sicherheit im Netz.


Um diesen negativen Eindruck bei potentiellen Kunden zu minimieren, gehen immer mehr Shop-Betreiber dazu über,  eine Überprüfung bei dritten Zertifizierungsorganisationen in Auftrag zu geben. Besonders unbekannte, kleine und mittelständische Unternehmen, können hierdurch ihr Vertrauens-Image gewährleisten.


Gegenüber den zusätzlichen Kosten, welche die Überprüfung mit sich bringt, erhoffen sich die Anbieter einen Wettbewerbsvorteil. Andererseits können Prüfsiegel dazu beitragen, zweifelhaften Anbietern das Handwerk zu legen, da erst nach dem bestandenen Seriösitäts- und Qualitätscheck offiziell ein Siegel geführt werden darf.


Ist die Überprüfung erfolgreich für den Betreiber verlaufen,  kann dieser ein grafisches Gütesiegel-Symbol in seine Website integrieren. Für den Nutzer ist dies dann in Form des Siegel-Labels ersichtlich. In der Regel sind die Grafiken weiterführend verlinkt und geben detailierte Auskünfte über die Seite und deren Prüfergebnisse im jeweiligen Institut.


Die Kunden können sich so auf einfachste Weise über die Eigenschaften des jeweiligen Netzauftrittes informieren, ohne dabei das „Kleingedruckte“ lesen zu müssen. Zudem haben sie die Sicherheit, dass keine Fallen oder versteckte Kosten nach Bestellabschluss auf sie zukommen.


Wer legt die verbraucherschutzrechtlichen Kriterien fest?


Die Vielzahl der durch verschiedene Institutionen angebotenen Siegel trägt allerdings nicht zur Klarheit unter Usern und Shop-Betreibern bei.


Einheitliche Standards für die Vergabe von Zertifikaten, wie sie in vielen europäischen Nachbarländern verankert sind, sucht man in Deutschland noch vergebens.


Allerdings hat es sich ein „Monitoring Board“ zur Aufgabe gemacht, einen Katalog aus einheitlichen und objektiv vergleichbaren Kriterien für Internet-Prüfsiegel zu erstellen. Hierzu gehören neben der Initiative D21 e.V. der Bundesregierung, eine Kooperation aus Politik und Wirtschaft, auch Vertreter des Bundesdatenschtzbeauftragten (BfD) sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv).


Die von dieser neutralen Kooperation empfohlenen Gütesiegelanbieter haben sich dazu bereit erklärt, die D21- Qualitäts-Kriterien einzuhalten.


Welche Qualitäts-Kriterien müssen laut D21 erfüllt werden?


Die Voraussetzungen zum Erwerb eines Prüf- oder Gütesiegels lassen sich in die folgenden Benutzerfreundlichkeitskriterien (A-F) und Systemsicherheitskriterien (G-I) einteilen.

A) Anbieter-Kennzeichnung

Die Anbieter-Kennzeichnung sollte nicht irgendwo versteckt, sondern an einer gut sichtbaren Stelle, im besten Fall mittels eines explizit hervorgehobenen Impressum bekannt gemacht werden. Hierzu gehören die folgenden Informationen:

    • Voller Name des Unternehmens
    • Identität des Anbieters
    • Firmensitz & Handelsregister-Nummer
    • Für Kontaktaufnahme sowohl Email-Adresse als auch Telefonnummer

B) AGB & Gerichtsstand


Auf die angewandten Geschäftsbedingungen muss an der entsprechenden Stelle der Bestellung hingewiesen werden. Außerdem muss der Kunde die Möglichkeit haben, diese zu speichern und auszudrucken. Binnen der Vertragsbedingungen sollte geregelt sein, welches Recht gilt und vor welchem Gericht ein eventueller Streitfall einzuklagen ist.


C) Verbindliche Preisangaben


Die Produktpreise müssen eindeutig und vollständig ausgewiesen sein. Desweiteren sollte der Betreiber über Nebenkosten, wie Mehrwertsteuer, Versandkosten oder sonstige Gebühren informieren.


D) Verbindliche Lieferaussagen


Der Verkäufer ist angehalten, verbindliche Aussagen über den Zeitpunkt der Warenlieferung zu machen, auf die sich ein Kunde nach dem Verstreichen der Frist beziehen kann. Er muss außerdem über Einschränkungen auf ein bestimmtes Liefergebiet, oder bestimmter Kundengruppen (Bsp. Einzelhandel/Großhandel) hinweisen.


E) Eindeutiger Bestellvorgang


Der Kunde muss eine eindeutige und bewusste Handlung ausführen, da nur so rechtlich eine verbindliche Bestellung ausgelöst werden kann. Es ist hierzu erforderlich, dass er gewünschte Waren mittels eines Warenkorbes sammeln, überprüfen, korrigieren oder gar vollständig löschen kann. Bevor der „verbindliche Klick“ wissentlich vom Kunden getätigt wird, sollte ihm ein Überblick über alle von ihm zu zahlenden Kosten und der Zugang zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen dargeboten werden. Im Anschluss steht der Betreiber in der Pflicht, den Abschluss des Kaufvertrages in angemessener Zeit zu bestätigen.


F) Rückgaberecht


Die Rückgabe der Waren sollte für den Kunden möglichst einfach gestaltet sein. Explizite Angaben über den Zeitpunkt, bis zu dem eine Rückgabe möglich ist und welche Kosten in diesem Falle auf den Kunden zukommen sind zu erläutern.


G) Datenschutz


Soll ein sicheres Übermitteln oder Verschlüsseln von Bestell- und Personendaten gewährleisten, beispielsweise über eine SSL-Verschlüsselung.

H) Zahlungsverkehr


Die in der Praxis am kundenfreundlichsten Zahlungsmethoden der Zahlung per Nachnahme oder Kreditkarte sollten gewährleistet werden.


I) Datenverwendung


Die Verwendung der bei dem Bestellvorgang gewonnenen Daten müssen dem Teledienstdatenschutzgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz entsprechen.

Darüberhinaus haben die unterschiedlichen Anbieter verschiedene, zielgruppenbezogene Geschäftsmodelle entwickelt, welche ein breites Spektrum an zusätzlichen Dienstleistungen offerieren.


Beispiele für vertrauenswürdige Siegel im E-Commerce


Die folgenden Siegel gehören zu den empfohlenen Anbietern basierend auf der Grundlage der erläuterten Qualitätskriterien, wobei jedes Unternehmen eigene Schwerpunkte setzt.

Visualisierung der Prüfsiegel
Abbildung 1: Visuelle Darstellung der Prüfsiegel


Außerdem unterscheiden sie sich in ihren Prüfverfahren und Kontrollabständen, sowie den zu zahlenden Gebühren der Shop-Betreiber.


Weiterführende Informationen sind unter den unten aufgeführten Websites der Betreiber zu finden.

Quellen & weiterführende Links

© Christiane Bluhm 2008

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D21_Qualitaetskriterien_2007.pdf154.16 KB